HAUSORDUNG

Das Studentenheim „Haus St. Benedikt” will seinen Bewohnern eine angenehme Wohnatmosphäre bieten, in der sich alle wohl fühlen und ungestört dem Studium widmen können.
Alle Heimbewohner sind deshalb gehalten, all das zu unterlassen, was den Einzelnen bzw. die Gemeinschaft und die Nachbarschaft stören könnte.
Jeder Heimbewohner ist zur Wahrung des Hausfriedens verpflichtet.

1.Allgemeines:

1.1. Das Sekretariat ist für den Parteienverkehr

Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr geöffnet.
In den übrigen Zeiten ist der Heimleiter oder eine Ansprechperson im Haus anzutreffen oderüber Handy (335 177 09 63) erreichbar.

1.2. Die StudentInnen erhalten einen elektronischen Haus- und Zimmerschlüssel, der nach dem Studienaufenthalt wieder auszuhändigen ist. Der Schlüssel darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Verlust ist sofort der Heimleitung zu melden.

1.3. Um die Sicherheit und Ruhe im Haus zu gewährleisten, muss die ?ussere Haustür immer geschlossen werden. Wertsachen und hohe Geldbeträge sollen nicht im Zimmer gelassen werden. Es besteht die Möglichkeit diese im Tresor zu deponieren.

2. Pflichten der Heimbewohner

2.1. Die StudentInnen haben für eine angemessene Ordnung und Sauberkeit in den Zimmern zu sorgen. Dies gilt auch für alle den Hausbewohnern zu Verfügung stehenden Gemeinschafträumen und Einrichtungen. Die Einrichtung der Zimmer und der Gemeinschaftsräume ist schonend zu
behandeln. Bilder und leichtere Gegenstände sind so zu befestigen, dass keine Schäden entstehen. Die StudentInnen haften für alle Schäden, die sie verursachen. Zeigen sich Schäden oder Defekte an Geräten im Zimmer, wird gebeten, diese zu melden.

2.2. Die Studierenden werden gebeten des Bettzeug mit Bezügen und Handtüchern selber mitzunehmen.
Im Untergeschoss stehen zwei Waschmaschinen und Wäschetrockner zur Verfügung. Es ist darauf zu achten, dass sie nicht überladen werden. Die Wäsche darf nicht zum Trocknen in die Zimmer gebracht werden sie kann im Waschraum zum Trocknen aufgehängt werden.

2.3. Kochen ist in den Zimmern nicht erlaubt. Die in den Zimmern bereitgestellten Kochplatten sind einzig zum Kochen von Kaffee und Tee bestimmt.
In jedem Stock stehen jeweils eingerichtete Stockküchen zur Verfügung. Sauberkeit und Ordnung sind geboten. Einrichtung und Geschirr sind schonend zu behandeln und dürfen nicht auf die Zimmer genommen werden.

2.4. Zugang zu den Zimmern und Reinigung: Die Zimmer werden wöchentlich laut Reinigungsplan gereinigt und müssen in dieser Zeit für das Reinigungspersonal zugänglich sein. Die Studierenden sorgen dafür, alles wegzuräumen, was die Arbeit des Personals behindern könnte. Das
Personal ist nicht verpflichtet, ein Zimmer zu reinigen, in welchem große Unordnung herrscht. Ebenso müssen die Zimmer für ordentliche und außerordentliche Instandhaltungen jederzeit zugänglich sein. Wie in den Richtlinien der Hochschulfürsorge (Art. 10) darf die Heimleitung
jederzeit, nach Voranmeldung, einen Lokalaugenschein durchführen. Die Stockküchen werden täglich in der Zeit von 08.00 - 11.00 geputzt. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie bei den Zimmern.

2.5. Elektrische Anlagen und Rauchmelder dürfen nicht verändert werden.

2.6. Rauchen ist im Haus nicht gestattet. Das LG vom 3. Juli 2006, Nr. 6, Art. 1 sieht ein Rauchverbot im Haus vor. Für Raucher stehen der Balkon und der Hof zur Verfügung. Wer sich an die Anordnung nicht hält verliert nach schriftlicher Ermahnung den Heimplatz.

2.7. Es ist nicht erlaubt in den Räumen Tiere zu halten oder mitzubringen.

2.8. Es wird gebeten eine längere Abwesenheit oder Krankheit dem Heimleiter zu melden.

2.9. Ab 22.00 Uhr gilt Nachtruhe auf den Gängen und ist unbedingt einzuhalten. In den Zimmern ist auf Zimmerlautstärke zu achten, damit die Zimmernachbarn nicht gestört werden. Dasselbe gilt auch in den Stockküchen. Rundfunk und Fernsehgeräte dürfen im Zimmer auch sonst nur in
Zimmerlautstärke eingestellt werden.

2.10. Besucher können im Zimmer und im Gemeinschaftsraum empfangen werden, sofern die MitbewohnerInnen nicht gestört werden und nicht länger als bis 24.00 Uhr im Haus verweilen. Gäste können verschiedene Räumlichkeiten (Schwimmbad, Fitnessraum, Musikraum, Fernsehraum)
nur nach Absprache mit dem Heimleiter benutzen. Übernachtungsgäste dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung des Heimleiters aufgenommen
werden. Parties und private Feste dürfen nur nach Absprache mit dem Heimleiter veranstaltet
werden.

3. Beendigung des Benutzungsverhältnisses

3.1. Die StudentInnen haben das Zimmer in ordnungsgem??en Zustand am Ende des Studienjahres persönlich zu übergeben. Die Einrichtung muss vollständig vorhanden und das Zimmer gereinigt sein. Für die Regelung der Kaution gelten die Bestimmungen der Richtlinien (Art 6).

3.2. Die Heimleitung ist nach schriftlicher Mahnung bei folgenden Verstößen berechtigt, den Benutzungsvertrag fristlos zu kündigen:
- nachhaltige Störung des Friedens des Hausgemeinschaft
- wiederholte Ruhestörung besonders während der Nachtruhe
- schwere schuldhafte Beschädigung oder Missbrauch von Einrichtung des Hauses
- unerlaubte Weitergabe des Schlüssels
- unerlaubte Aufnahme von Gästen
- im Falle von Diebstahl und Verletzung des öffentlichen Rechtes
- wiederholte Verstöße gegen die Pflichten aus dem Benutzungsvertrag und der Hausordnung
- bei übertretung des Rauchverbots.

4. Verzicht auf den Heimplatz

Der Benutzungsvertrag wird für 10 Monate abgeschlossen und dauert vom 01.09. - 30.06. oder vom 01.10 - 31.07., außer es wird, nach Absprache mit der Hochschulfürsorge, schriftlich anders festgelegt.
Die Kündigung des Benutzungsvertrages von Seiten der Studierenden bedarf der schriftlichen Form. Richtlinien (Art.8)
Im Sommer wird mit den Studierenden ein eigener Benutzervertrag abgeschlossen.

5. Wiedereinschreibung:

Die StudentInnen, die beabsichtigen den Heimplatz auch für das kommende akademische Jahr beizubehalten, müssen beim Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Str. 18, eigens dafür ansuchen. Sie können dies im Sekretariat mittels eines eigenen Formulars vornehmen.
Das Amt für Hochschulfürsorge behält sich jedoch das Recht vor, die Zimmer jeweils neu zu vergeben. Erst nach erfolgter Wiederbestätigung von Seiten des Amtes für Hochschulfürsorge kann ein neuer Benutzervertrag mit dem „Haus St. Benedikt” abgeschlossen werden. Wird ein Heimplatz den Studenten nicht wieder bestätigt, ist das Zimmer unverzüglich zu räumen.

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